Wie sind die Regelungen bzgl. Lärm beim Handball?
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Februar 2012 08:00
- Geschrieben von Super User
Lärm in Sporthallen, anfeuern und trommeln gehören zum Handball. Laut geltender Spielordnung des Deutschen Handballbundes (DHB) sind Musik- und Lärminstrumente in Handballhallen erlaubt.
Nur: „Der Einsatz von Vuvuzelas sowie druckgasbetriebenen Lärminstrumenten ist nicht gestattet und vom Heimverein zu unterbinden”, heißt es in der DHB-Ordnung, die Hallenstandards regelt. Eine Grundlage, die zunächst für alle gilt. Der bayerische und der badische Handball-Verband untersagen auch den Einsatz elektronisch verstärkter Instrumente. Der Hamburger Handballverband erlässt in den Sporthallen ein grundsätzliches Rauchverbot und bestimmt zudem, dass die „Musik des Hallensprechers und die Lärminstrumente der Zuschauer kein gesundheitsgefährdendes Maß übersteigen dürfen”. Die Bundesligavereinigung der Frauen regelt explizit für die Frauen-Bundesliga, dass für den Fall, dass zwischen Zeitnehmertisch und Zuschauerrängen nicht mindestens zwei Meter Abstand bestehen, in den ersten beiden Zuschauerreihen niemand mit Lärminstrumenten sitzen darf.
Und in der RPS-Oberliga? Da heißt es zu Beginn der Durchführungsbestimmungen: „Gespielt wird nach den jeweils geltenden Regeln für Hallen handball der IHF in der für den Bereich des DHB gültigen Form und den dazugehörigen Hinweisen und Erläuterungen und Ordnungen”. In den weiteren Bestimmungen werden zum Einsatz von Lärminstrumenten keine Aussagen getroffen. Das bedeutet, dass die DHB-Regelung gilt, die besagt: Trommeln erlaubt. Es sei denn, eine spezielle Hausordnung verbietet den Einsatz von Trommeln.





